Mittwoch, 08.07.2020
Fünf Tipps zum Sparen für Kinder
Schule, Ausbildung, Führerschein? Früh mit dem Geldanlegen für den Nachwuchs zu beginnen lautet unser wichtigster Rat.
Den Kindern einen guten Start in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen – diesen Wunsch haben alle Eltern. Der gute Vorsatz ist schnell gefasst, rückt aber bei den vielen kleinen und großen Alltagsaufgaben schnell wieder in den Hintergrund. Das Kind ist ja noch klein, und man hat Zeit … Schade, denn der Zeitfaktor ist gerade bei der Geldanlage für Kinder der entscheidende Aspekt für alle Familien – egal ob man wenig oder viel Geld anlegen möchte. Am besten beginnt man daher mit dem Sparen so schnell wie möglich. Hier unsere fünf Tipps für das Sparen für Kinder.
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1. Frühzeitig beginnen
Zeit ist Geld. Der Zeitfaktor ist beim Sparen für Kinder der wichtigste Aspekt. Je mehr Zeit Sie zum Sparen haben, desto besser. So kommt am Ende in der Regel mehr zusammen. Und weil für die Zukunft der Kinder über viele Jahre gespart wird, lohnen sich auch kleine Sparraten. Mit einem Fondssparplan hilft der sogenannte Durchschnittspreiseffekt zusätzlich beim Sparen.
2. Sparziel planen
Ob Ausbildung, Studium oder Führerschein – es gibt viele Anlässe, die Kinder auf dem Lebensweg zu unterstützen. Was kostet das, und wie viel können Sie dafür monatlich auf die hohe Kante legen? Wenn Sie sich dies vor Augen führen, erhalten Sie eine Einschätzung darüber, welche Ziele für Sie realistisch sind. Möchten Sie beispielsweise für den Führerschein Ihres Kindes sparen, sollten Sie ein Sparziel von 2.000 Euro festlegen. Für Ausbildung oder Studium muss man schon mehr Geld einplanen. Je nach Stadt und Art der Ausbildung kommen da leicht zwischen 10.000 und 20.000 Euro zusammen. Anhand dieses persönlichen Sparziels können Sie dann die monatliche Sparrate und Laufzeit festlegen. Bei der Planung hilft ein Sparplanrechner.
3. Konsequent bleiben
Wichtig ist, dass Sie beim Sparen dranbleiben. Legen Sie konsequent einen festen Betrag monatlich zur Seite, dann kommen Sie gar nicht erst in Versuchung, das Geld für andere Dinge auszugeben. Selbst mit kleinen monatlichen Beträgen kann so über die Jahre ein ordentlicher Gesamtbetrag zusammenkommen.
4. Auf den Namen des Kindes sparen
Eröffnen die Eltern ein Konto oder Depot für den Nachwuchs, dann sind die Erträge des Kindes steuerpflichtig. Gleichzeitig hat das Kind einen eigenen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro. Dafür bitte einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Die Eltern können dann im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht zwar über das Depot verfügen, rein rechtlich gehört das Geld allerdings dem Kind. Mit dem 18. Lebensjahr des Kindes läuft diese Vertretungsmacht der Eltern aus, und das Kind kann frei über das Geld verfügen. Bei älteren Kindern ist zu beachten, dass Erträge über 455 Euro im Monat dazu führen, dass diese nicht mehr kostenlos in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Außerdem darf das Vermögen des Kindes einen Betrag von 7.500 Euro nicht übersteigen, damit der Anspruch auf Bafög nicht erlischt.
5. Geeignete Sparform wählen
Für klassische Sparformen wie das Sparbuch oder das Tagesgeldkonto gibt es aktuell nur geringe oder gar keine Zinsen. Eine Alternative sind Fondssparpläne. Das Sparen für den Nachwuchs ist hier schon ab 25 Euro monatlich möglich. Mit einem Sparplanrechner können Sie mit unterschiedlichen Beträgen, Laufzeiten und Annahmen rechnen und so eigene Berechnungen durchführen.
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Wie kann ich ein Depot für meine Enkelkinder eröffnen?
Sind außer regelmäßigen Einzahlungen - z.B. jährlich - auch Einmalzahlungen möglich?
Für Ihre aussagekräftige Antwort bedanke ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Krämer
Falls das nicht geht und das Depot deshalb auf meinen Namen laufen muss: können das Depot bzw. die Fondsanteile zum 25. Geburtstag steuerneutral auf das Kind übertragen (sprich: geschenkt) werden? Oder müssten dann alle Kursgewinne realisiert und Abgeltungsteuer entrichtet werden?
Danke für eine aussagekräftige Antwort,
MfG wh
ich habe für meinen Sohn einen Sparplan angelegt, von dem er erst zu seinem 18. Geburtstag erfahren soll.
Nun teilte mir meine Bank mit, dass der Sparbeitrag zwingend von seinem laufenden Konto eingezogenen werden muss, ein Einzug vom einen anderen Konto (z.B. vom Gemeinschaftskonto meiner Frau und mir) soll nicht möglich sein. Seit wann gibt es diese Regelung und was ist der Hintergrund dazu?
So sind Ihre Daten besser geschützt. Viele Grüße Daniela Hartkopf
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