Mehr Geld für Eltern
Montag, 23.01.2023

Mehr Geld für Eltern

Das Kindergeld wird deutlich erhöht

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Essen, Kleidung, Spielzeug, Zoobesuche und zwischendurch ein Eis... Kinder sind eine Bereicherung fürs Leben. Mit dieser Freude kommen aber auch einige Kosten im Laufe der Jahre auf die Eltern zu. Inflation und Energiekrise sorgten im letzten Jahr mit steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel dafür, dass die Kosten für Familien zusätzlich in die Höhe gingen. Die Regierung hat daher beschlossen, das Kindergeld zu erhöhen.

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250 Euro für jedes Kind

Anders als bisher werden ab 2023 für alle Kinder pauschal 250 Euro gezahlt. In den Jahren zuvor war die Berechnung etwas komplizierter: Das Kindergeld betrug im Jahr 2022 noch 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und erst ab dem vierten Kind gab es 250 Euro. Die aktuelle Anpassung fällt insgesamt höher aus, als zunächst geplant. Mit der neuen Regelung haben Familien mit zwei Kindern nun jährlich 744 Euro mehr in der Kasse. Somit ist es die größte Erhöhung seit 1996.

Alternativ zum Kindergeld gibt es nach wie vor den Kinderfreibetrag, der Anfang 2023 ebenfalls angehoben wird. Und zwar auf insgesamt 6.024 pro Kind – je Elternteil 3.012 Euro. Das Finanzamt errechnet bei Abgabe der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Steuervorteil, der sich durch den Kinderfreibetrag ergibt, für die Eltern günstiger ist: die sogenannte Günstigerprüfung. Obendrauf kommt noch ein Freibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro je Elternteil – zusammen also 2.928 Euro. So können Eltern ihr zu versteuerndes Einkommen um insgesamt 8.952 Euro senken.

Wie wird das Kindergeld gezahlt?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse auf das Konto eines Elternteils gezahlt. Die Erhöhung wird automatisch berücksichtigt. Der Termin der Auszahlung richtet sich nach der Kindergeldnummer, die auf den Schreiben der Familienkasse zu finden ist. Nummern mit der Endziffer 0 beispielsweise erhalten das Kindergeld am Anfang des Monats, die Endziffer 9 wird am Ende des Monats ausgezahlt. 

Übrigens: Leben die Eltern getrennt, verringern sich die Unterhaltszahlungen um die Hälfte des Kindergeldes. Das Kindergeld wird dem Elternteil komplett überwiesen, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Der staatliche Zuschuss wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. In Sonderfällen kann das Kindergeld auch bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden. Ein volljähriges Kind bekommt zum Beispiel weiterhin die Unterstützung, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung macht. Dazu zählt auch ein Studium. Auch wenn das Kind eine zweite Ausbildung absolviert und bis zu 20 Wochenstunden arbeitet – egal wie viel es verdient –, bleibt der Anspruch auf Kindergeld erhalten. Dasselbe gilt für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob), ein berufsbezogenes Praktikum oder einen Freiwilligendienst. Ebenso kann in einer sogenannten Übergangszeit, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Studien- beziehungsweise Jobbeginn, der Zuschuss weiterhin bezogen werden. Allerdings ist diese Übergangszeit auf vier Monate beschränkt. Das Kindergeld ab 18 kann bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragt werden.

Zusätzlich: Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen

Das Kindergeld ist eine besonders wichtige Familienleistung, die fest in das Familienbudget eingeplant werden kann, um die eigenen Kinder zu versorgen und auszubilden. Für Familien mit wenig oder ohne Einkommen gibt es zusätzlich einen Sofortzuschlag plus einen Kinderzuschlag. Der Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat ist ein erster Schritt zur sogenannten Kindergrundsicherung. Diese soll die Chancen von Kindern und Jugendlichen verbessern, die in einkommensschwachen Familien groß werden. Der Kinderzuschlag wurde bereits zum 1. Juli 2022 auf monatlich 229 Euro erhöht und soll ab 2023 auf 250 Euro aufgestockt werden. Die Zuschläge müssen in der Regel alle sechs Monate neu bei der Familienkasse beantragt werden und werden zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt.

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