Dienstag, 10.01.2023
Kindergeld, Energiepreisbremse und Sparerfreibetrag
Diese Änderungen wirken sich auf Ihre Finanzen aus
Schon während des Ausnahmejahres 2022 – mit Energiepreisschock und den höchsten Inflationsraten seit Jahrzehnten – hat die Bundesregierung Entlastungspakete geschnürt, um die steigenden Kosten der Bürger abzufedern. Insgesamt wurden rund 100 Milliarden Euro investiert in Maßnahmen wie die einmalige Energiepauschale, den Kinderbonus, das 9-Euro-Ticket oder die Reduzierung der Steuer auf Benzin und Diesel. 2023 geht es weiter mit den Entlastungen: Allein für die Strom- und Gaspreisbremse wurden 200 Milliarden Euro bereitgestellt, dazu kommen die Erhöhung des Kindergeldes, höhere Rentenzahlungen oder das 49-Euro-Ticket. Die meisten Neuerungen werden sich erfreulicherweise positiv auf den Geldbeutel der Menschen hierzulande auswirken. Die wichtigsten Änderungen fassen wir in diesem Beitrag unter sechs Rubriken von A bis Z zusammen.
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Arbeitnehmer
Bonus durch Arbeitgeber: Angestellte können von ihrem Arbeitgeber einen Inflationsbonus von bis zu 3.000 Euro erhalten, ohne diesen versteuern zu müssen. Pro Arbeitgeber kann die Prämie ein Mal steuerfrei eingenommen werden.
Homeoffice-Pauschale wird erhöht: Ab 2023 können Arbeitnehmer, die kein eigenes Arbeitszimmer haben, bis zu 210 Homeoffice-Tage zu je 6 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Bisher konnte eine Pauschale von 5 Euro für 120 Tage angesetzt werden. Demnach können – statt bisher 600 Euro – ab 2023 bis zu 1.260 Euro bei den Werbungskosten angegeben werden, um die Steuerlast zu senken.
Midijob-Grenze steigt: Arbeitnehmer mit einem Midijob können nun 400 Euro im Monat mehr verdienen. Die Verdienstgrenze ist auf 2.000 Euro erhöht worden. Bis zu diesem Betrag zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge.
Versicherungsbeiträge steigen leicht: Ab 1. Januar 2023 steigt der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung von 2,4 Prozent auf 2,6 Prozent. Auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann um bis zu 0,3 Prozent steigen. Die Erhöhung ist aber nicht bindend und die Krankenkassen entscheiden je nach Finanzsituation, ob sie den Beitrag ändern.
Werbungkostenpauschale wird leicht erhöht: Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich um 30 Euro, auf 1.230 Euro.
Familie und Soziales
Alleinerziehende – höherer Steuerfreibetrag: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist auf 4.260 Euro (bis 2022 4.008 Euro) erhöht worden und steigt mit jedem weiteren Kind.
Ausbildungsfreibetrag angehoben: Für Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen und während der Ausbildung von ihren Eltern finanziell unterstützt werden, steigt der sogenannte Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro (bis 2022) auf 1.200 Euro im Jahr.
Bürgergeld löst Harz IV ab: Millionen Bedürftige erhalten ab 1. Januar 2023 mehr Bezüge. Außerdem können Bezieher jetzt mehr hinzuverdienen als bisher: Zusatzeinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro im Monat werden nur zu 70 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet. Darüber hinaus werden angesparte Vermögen von bis zu 40.000 Euro im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld nicht angetastet. Die Grundsicherung sieht folgende Regelsätze vor: 502 Euro für Alleinstehende, 451 Euro je Partner einer Bedarfsgemeinschaft, für arbeitslose Erwachsene bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, steigt der Betrag auf 402 Euro (bisher 360 Euro). 420 Euro (bisher 376 Euro) werden für Kinder von 14 bis 17 Jahren gezahlt, 348 Euro (bisher 311 Euro) für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 318 Euro (bisher 285 Euro) für Neugeborene bis zu einem Alter von 5 Jahren. Das Kindergeld wird auf die Regelleistung in voller Höhe angerechnet, ebenso Unterhaltsleistungen für Kinder bei Alleinerziehenden.
Energiepauschale für Studierende: Nachdem 2022 Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner eine Energiepauschale bekommen haben, erhalten 2023 nun auch Studenten und Fachschüler ein Pauschale von 200 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Energiekosten.
Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen: Eltern können sich über etwas mehr finanzielle Unterstützung freuen. Ab Januar 2023 erhalten sie für jedes Kind 250 Euro Kindergeld. Auch der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen wurde von 229 Euro auf 250 Euro erhöht. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Besonders Bedürftige erhalten darüber hinaus noch einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro im Monat. Der Sofortzuschlag wurde bereits am 1. Juli 2022 eingeführt und wird – trotz der Erhöhung des Kinderzuschlags – weiterhin gewährt. Eltern, die statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag nutzen, gehen natürlich nicht leer aus: Die steuerfreie Summe wird auf 3.012 Euro je Kind und Elternteil erhöht. 2022 lag der Freibetrag noch bei 2.810 Euro.

Renten werden erhöht: Ab 1. Juli 2023 bekommen Rentner mehr Geld. Voraussichtlich werden die Rentenzahlungen im Westen um 3,5 Prozent und im Osten Deutschlands um 4,2 Prozent steigen. Rentner, die frühzeitig in Rente gehen, dürfen ab 2023 unbeschränkt Geld hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Coronabedingt wurde die Hinzuverdienstgrenze von nur 6.300 Euro bereits im Jahr 2020 auf 46.000 Euro angehoben.
Wohngeld wird erhöht und erweitert: Ab Januar 2023 sollen mehr Haushalte einen Mietzuschuss vom Staat bekommen: Zu den bisher 600.000 Wohngeldbeziehern sollen bis zu 1,4 Millionen hinzukommen. Außerdem ist das sogenannte „Wohngeld Plus“ um durchschnittlich 190 Euro angehoben worden. Zusätzlich werden jetzt 2 Euro pro Quadratmeter für die Heizkosten gewährt, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern. Wohngeld können Haushalte erhalten, die keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem wenig Geld haben.
Förderungen
49-Euro-Ticket: Das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets kommt voraussichtlich im März oder April 2023. Mit dem 49-Euro-Ticket, offiziell wird es jetzt „Deutschlandticket“ genannt, kann zum monatlichen Festpreis im Nah- und Regionalverkehr gefahren werden. Sozusagen eine Bahnfahrt-Flatrate innerhalb ganz Deutschlands.
CO2-Abgabe auf Kraftstoffe ausgesetzt: Aufgrund der wohl zunächst noch anhaltend hohen Energiepreise setzt die Bundesregierung die zum Jahreswechsel vorgesehene Erhöhung des CO2-Preises für ein Jahr aus. 2023 bleiben die Kosten pro Tonne CO2 also bei 30 Euro. Das dürfte sich unter anderem mit mehreren Cent Ersparnis pro Liter beim Tanken bemerkbar machen.
Plug-in-Hybrid-Förderung gestrichen: Der Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs wird ab 2023 nicht mehr gefördert.
Kleine Solarkraftwerke steuerfrei: Die Lieferung, Installation und die dazugehörigen Speicher einer kleinen Photovoltaikanlage sind ab 2023 von der Mehrwertsteuer befreit und werden so mit 19 Prozent gefördert. Auch werden die Erträge dieser Photovoltaikanlagen nicht mehr besteuert. Und das gilt sogar rückwirkend seit dem 1. Januar 2022. Die Ertragsteuerbefreiung macht die Abwicklung nun nicht nur einfacher, sondern auch lukrativer. Diese Fördermaßnahmen sollen für Anlagen bis 30 KW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien gelten.
Umweltbonus E-Auto: Die Prämien für den Kauf eines E-Autos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) sinken. Für den Neukauf eines E-Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro können 4.500 Euro Umweltbonus beantragt werden. Ist der Nettokaufpreis höher, gibt es geringere Prämien: bis 65.000 Euro sind es 3.000 Euro und über 65.000 Euro gibt es gar keine Prämie. Die Mindesthaltedauer beträgt 12 bis 24 Monate. Immerhin werden nun auch junge Gebrauchtfahrzeuge, die mindestens 12 Monate im Besitz bleiben, noch mit bis zu 3.000 Euro gefördert. Ab dem 1. September können nur noch Privatpersonen Förderanträge für ihre E-Autos stellen.
Steuervergünstigung Autogas läuft aus: Autofahrer, die Autogas (LPG) tanken, müssen 2023 mehr Geld beim Tanken zahlen. Die Steuervergünstigung läuft aus. Allerdings ist Gas laut ADAC auch mit Steuer noch günstiger als derzeit Benzin.
Steuern
Grundfreibetrag erweitert: Steuern müssen ab 2023 erst bei einem jährlichen Einkommen von über 10.908 Euro gezahlt werden. Für Verheiratete und Lebenspartnerschaften, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, bleibt ein Betrag von 21.816 Euro steuerfrei. Im Vergleich zum Jahr 2022 wurde somit der Steuerfreibetrag um 561 Euro pro Person erhöht.
Rentenbeiträge voll absetzbar: Sämtliche Aufwendungen für die Altersvorsorge können ab 2023 komplett als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dadurch soll die Doppelbesteuerung in Rentenzeiten verhindert werden.
Sparerpauschbetrag steigt: 2023 bleibt für Anleger unterm Strich mehr übrig von ihren Erträgen wie Zinsen oder Dividenden. Der Freibetrag, der nicht versteuert werden muss, wird für Ledige von 801 Euro auf 1.000 Euro im Jahr erhöht. Ehepaare können zusammen 2.000 Euro steuerfrei einnehmen.

Spitzensteuersatz angehoben: Erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (bisher 58.597 Euro) fällt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Der sogenannte Reichensteuersatz bleibt wie gehabt: Ab einem Einkommen von 278.000 Euro müssen 45 Prozent Steuern gezahlt werden. Der Solidaritätszuschlag muss erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro und einer Einkommensteuerhöhe von 17.543 Euro gezahlt werden.
Wohnen, Bauen und Immobilien
Baukindergeld entfällt: Ab 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung, die Eltern mit jährlich 1.200 Euro pro Kind, maximal 10 Jahre lang, beim Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie unterstützt haben.
Energiepreisbremse: Damit die hohen Energiepreise die Privathaushalte und Unternehmen nicht allzu sehr belasten, wird es 2023 drei Energiepreisbremsen geben. Diese vom Staat finanzierte Deckelung der Preise gilt für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs. Der darüber liegende Energieverbrauch wird nicht subventioniert und zum regulären Energiepreis abgerechnet. Diejenigen, die 20 Prozent ihres Verbrauchs einsparen, können also ihren kompletten Energieverbrauch zu den niedrigeren Preisen beziehen. Der Gaspreis ist auf 12 Cent, der Fernwärmepreis auf 9,5 Cent und der Strompreis ist auf 40 Cent je Kilowattsunde begrenzt. Die Energieversorger berechnen den Abschlag automatisch – die Verbraucher müssen nicht aktiv werden, um von der Entlastung zu profitieren.

Immobilien vererben wird teurer: Immobilien sollen zukünftig nach einem neuen Bewertungsverfahren eingestuft werden. Durch die stark gestiegenen Preise der letzten Jahre sind Immobilien derzeit in der Regel eher unterbewertet. Durch die Neubewertung kann also nicht nur der offizielle Wert der Immobilie wachsen, sondern damit auch die Höhe der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer.
Sanierungsförderungen: Klimafreundliches Bauen und Sanieren wird 2023 besonders stark gefördert. So werden beispielsweise Heizanlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden, mit bis zu 35 Prozent bezuschusst und der Austausch der Fenster mit bis zu 20 Prozent. Die diversen Zuschussangebote können bei der bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter der Rubrik Bundesförderung für effiziente Gebäude nachgelesen werden.
Vermieter müssen sich an Klimaabgaben beteiligen: Ab Januar 2023 werden sich die Vermieter an den CO2-Kosten für das Heizen beteiligen. Bisher mussten die Mieter die Klimaabgaben allein tragen. Künftig müssen Vermieter von wenig klimafreundlichen Mietobjekten tiefer in die Tasche greifen als Vermieter, die ihre Immobilie energetisch gut aufgestellt haben.
Wohnungsbau schneller abschreibbar: Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohnbauten mit 3 Prozent (bisher 2 Prozent) im Jahr – also insgesamt schneller – abgeschrieben werden können. Der Steuervorteil „Absetzung für Abnutzung“, kurz: AfA, verringert die Abschreibungsdauer um 17 Jahre (von 50 Jahre auf 33 Jahre). Die Regel soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten.
Sonstiges
Neue EU-Fahrgastrechte bei der Bahn: Die Bahn braucht ab 2023 bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigungen mehr an die Fahrgäste zu zahlen. Wenn also Sturm und Schnee wüten und ein pünktliches Ankommen oder die Weiterfahrt eines Zugs verhindern, gibt es keine Ausgleichszahlungen mehr. Falls der Zug allerdings über Stunden feststeckt, bleibt die Bahn verpflichtet, sich um Leib und Wohl der Fahrgäste zu kümmern mit Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls einer Übernachtung im Hotel. Bisher war es so, dass dem Fahrgast, der bei seiner Bahnfahrt mehr als eine Stunde später ankam, 25 Prozent des Fahrpreises erstattet wurden. Bei über 2 Stunden waren es 50 Prozent. Streikt allerdings das Personal, steht den Passagieren bei Ausfällen oder Verspätungen weiterhin Geld zu.
Pfändungsfreigrenze steigt: Zum 1. Juli 2023 wird der gesetzlich gesicherte Betrag erhöht, der bei Schulden vor einer Pfändung geschützt ist. Wie hoch der Betrag sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Heute liegt er bei 1.330,16 Euro.
Tabaksteuer wird erhöht: Raucher müssen ab 2023 tiefer in die Tasche greifen, wenn sie sich Zigaretten kaufen. Die Erhöhung der Tabaksteuer sorgt dafür, dass 20 Zigaretten 2023 durchschnittlich 8 Cent mehr kosten.
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