Mittwoch, 13.07.2022
Wenn der Chef beim Sparen hilft
Mit vermögenswirksamen Leistungen können Berufsanfänger direkt mit dem Sparen loslegen.
Wer eine Ausbildung oder mit dem ersten Job nach dem Studium beginnt, freut sich vor allem auf eins: endlich eigenes Geld verdienen. Oft stehen teure Ausgaben für die erste eigene Wohnung an, vielleicht möchte man vorher noch eine Reise machen. Ideen, das Geld auszugeben, gibt es sicher viele. Also besser das Sparen auf später verschieben und erst einmal die Vorzüge des ersten Gehalts genießen? Wer clever ist, spart mit vermögenswirksamen Leistungen!
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Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Viele Berufstätige erhalten bis zu 40 Euro im Monat vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die Arbeitgeber unterstützen damit die Vermögensbildung ihrer Mitarbeiter. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur VL-Sparrate dazugibt.
Klare Regeln für alle – staatliche Prämie für viele
In einen VL-Sparvertrag zahlt man sechs Jahre lang ein, danach ruht das Geld bis zum 1.1. des Folgejahres, das heißt, die Laufzeit beträgt maximal sieben Jahre. Nach Fälligkeit können Sie dann den angesparten Betrag für Ihr ganz persönliches Sparziel ausgeben oder angelegt lassen.
Zusätzlich zum möglichen Zuschuss durch den Arbeitgeber gibt es vom Staat die Arbeitnehmersparzulage: Der Staat zahlt 20 Prozent auf 400 Euro Sparleistung im Jahr. Die maximale Förderung beträgt somit 80 Euro jährlich – und insgesamt 480 Euro für die sechs Jahre, in denen man einzahlt. Das gilt für alle, deren zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt die Höchstgrenze von 40.000 Euro.
Wohin mit dem Geld?
Für vermögenswirksame Leistungen gibt es spezielle Anlageprodukte. Wenn Sie sich für einen Fondssparplan entscheiden, haben Sie bei Union Investment die Wahl zwischen verschiedenen Fonds. Für die staatliche Förderung stehen vier Aktienfonds zur Auswahl. Die Auswahl eines Aktienfonds für die Anlage in einen VL-Sparplan ist ebenfalls Voraussetzung für eine staatliche Förderung.
Sie befinden sich mit Ihrem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze für die staatliche Förderung? Oder Sie wollen nicht in einen der möglichen Aktienfonds investieren? Auch ohne Arbeitnehmersparzulage vom Staat lohnen sich vermögenswirksame Leistungen! Ihr Bankberater kann Sie mit Rat und Tat dabei unterstützen, den für Sie geeigneten Fonds auszusuchen.
Ihr Weg zum VL-Sparen
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