Mittwoch, 11.04.2018
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Sparer können Zinsen und andere Erträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei behalten. Wie das funktioniert und was zu beachten ist.
Ob Zinsen vom Sparbuch oder Erträge aus der Fondsanlage: Wer spart, möchte auch, dass das Geld sich vermehrt. Bis zu einem gewissen Betrag ist das Plus beim Sparen sogar steuerfrei. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag beträgt für Ledige 801 Euro; für Verheiratete, die ihre Steuern gemeinsam zahlen, beträgt er 1.602 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird allerdings nicht automatisch berücksichtigt – und genau hier kommt der Freistellungsauftrag ins Spiel.
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So kann die Höhe der Aufträge berechnet werden
Bei festverzinslichen Finanzprodukten ist dies relativ leicht. Wenn Sie 2.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,2 Prozent fest angelegt haben, wissen Sie genau, dass Sie dafür 24 Euro Zinsen im ersten Jahr erhalten. Bei einer Fondsanlage ist die Sache schon etwas komplizierter – schließlich kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, wie sich die Erträge entwickeln werden.
Daher geben Fondsgesellschaften regelmäßig Freistellungsempfehlungen für ihre Fonds heraus, an denen Sie sich orientieren können. Besonders praktisch sind auch Onlinetools wie Freistellungsrechner, mit denen Sie die empfohlene Freistellung mit wenigen Klicks herausfinden.
Wichtig:
Achten Sie darauf, dass die einzelnen Aufträge zusammengerechnet den Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro nicht überschreiten.
Wenn Sie sich unsicher sind, hilft Ihnen selbstverständlich auch Ihr Bankberater bei Ihren Freistellungsaufträgen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob die Höhe der Freistellungsaufträge noch ausreicht oder eventuell angepasst werden muss. Schließlich wächst Ihr Erspartes mit den Jahren – und somit auch Ihre Erträge.
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