Private Altersvorsorge – der Staat spart mit
Mittwoch, 24.02.2021

Private Altersvorsorge – der Staat spart mit

Nutzen Sie die Zulagen der Riester-Rente

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In den Medien, am Arbeitsplatz, bei Freunden ... immer wieder wird von der Versorgungslücke im Alter gesprochen. Die Versorgungslücke, auch Rentenlücke genannt, ist die Differenz zwischen unserem gewohnten Arbeitseinkommen und der Rente, die wir bekommen. Die gesetzliche Rente wird vermutlich nicht reichen, um im Alter so zu leben, wie wir es uns wünschen. Damit dieser Umstand kein Problem wird, braucht es eine Lösung: die private Altersvorsorge.

Sie haben vermutlich schon einmal die Ausgaben zusammengestellt, die Sie monatlich haben. Dann wissen Sie bereits, wie viel Geld Sie ungefähr zum Leben brauchen. Aber haben Sie schon einmal ausgerechnet, wie hoch später Ihre Rente sein wird? Nach einer solchen Berechnung stellt sich häufig nicht mehr die Frage, ob für später gespart werden sollte, sondern auf welche Weise vorgesorgt werden kann.

Es gibt diverse Möglichkeiten, um für die Zeit nach der Berufstätigkeit zu sparen. Die Riester-Rente ist eine davon. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der Staat Riester-Sparer in Form von Zulagen und Steuervorteilen unterstützt.

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Zulagen zum Riester-Sparen

Die jährliche Grundzulage von 175 Euro bekommt jeder Riester-Sparer. Familien mit Kindern erhalten neben der Grundzulage eine Kinderzulage. Pro Kind und Jahr bezuschusst der Staat einen Riester-Vertrag mit 300 Euro (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden).

Berufseinsteigerbonus

Berufseinsteigerbonus

Sparer, die bei Abschluss des Vertrags unter 25 Jahre alt sind, erhalten zusätzlich eine einmalige Zahlung von 200 Euro, den sogenannten Berufseinsteigerbonus.

Wer darf riestern?

Eine Riester-Rente kann fast jeder abschließen, der das möchte. In den Genuss der staatlichen Zulagen kommen allerdings nur Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Beamte und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind förderberechtigt. Bei verheirateten Paaren können beide Partner riestern, sofern einer von beiden Anspruch auf die Förderung hat.

Wie bekomme ich die Förderung?

Die volle Förderung erhält ein Riester-Sparer, wenn er jährlich mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Die Zuschüsse werden allerdings nicht automatisch gezahlt. Die Förderung muss jährlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Ein Dauerzulageverfahren, das mit dem Anbieter des Riester-Vertrags vereinbart werden kann, vereinfacht die Abwicklung erheblich: Die Anträge werden dabei jedes Jahr automatisch gestellt, damit Ihnen keine Zulagen entgehen.

Sie möchten wissen, wie viel Sie jährlich auf Ihr Riester-Konto einzahlen müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten? Sprechen Sie mit einem Berater aus der genossenschaftlichen Bankengruppe. Er hilft Ihnen bei der Berechnung.

Riestern mit Fonds

Beim Riester-Sparen mit Fonds werden die Beiträge und Zulagen in Wertpapiere investiert. Das erhöht die Renditechancen im Vergleich zu anderen Riester-Varianten. Gleichzeitig ist das Ersparte vor möglichen Wertschwankungen abgesichert: Den Riester-Sparern wird zugesichert, dass sämtliche Einzahlungen und Zuschüsse zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehen.

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