Kindergeld: Mehr Geld für die Zukunft
Mittwoch, 31.07.2019

Mehr Geld für die Zukunft

Selbst eine kleine Kindergelderhöhung kann für große Dinge genutzt werden. So legen Eltern dafür den Grundstein.

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Der Bundesrat hat grünes Licht für ein Familienentlastungspaket gegeben. Damit wurde zum 1. Juli 2019 das Kindergeld um zehn Euro monatlich erhöht. Eltern erhalten nun:

• 1. Kind: 204 Euro
• 2. Kind: 204 Euro
• 3. Kind: 210 Euro
• Jedes weitere Kind: 235 Euro

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Väter und Mütter, die bereits Kindergeld beziehen, bekommen automatisch den erhöhten Betrag überwiesen. Falls sie noch keinen Anspruch auf diese staatliche Leistung haben, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte dafür bei der Bundesanstalt für Arbeit einen schriftlichen Antrag stellen. Wichtig ist, dass das Kind im elterlichen Haushalt lebt und unter 18 Jahre alt ist. Solange der Nachwuchs eine Ausbildung macht oder studiert, zahlt der Staat weiter Kindergeld – bis zum 25. Lebensjahr. Besonders einkommensstarke Familien können alternativ statt des Kindergelds über die Steuererklärung einen Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser steigt ebenfalls zum 1. Juli 2019.

Kinder kosten Geld

Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag, beides ist eine willkommene finanzielle Unterstützung für Familien. Im Schnitt kann von der ersten Windel bis zum Examen mit rund 180.000 Euro pro Tochter oder Sohn gerechnet werden. Gerade zum Ende der Schulzeit und mit der Ausbildung oder der Studienzeit  kommen noch einmal größere Kostenblöcke auf die Haushalte zu. Dazu zählen etwa ein Führerschein, Studiengebühren oder ein Auslandsaufenthalt.

Grundlage für den Weg in die Selbstständigkeit

Wenn Eltern rechtzeitig mit dem Sparen beginnen, können schon kleinere monatliche Beträge genutzt werden, um langfristig die finanziellen Weichen für den Nachwuchs zu stellen. Die Kindergelderhöhung bietet die Möglichkeit, auch größere Ziele für die Kleinen zu verfolgen, etwa mit einem Fondssparplan. Das ist bereits ab 25 Euro im Monat möglich.

Kindergeld in Deutschland

• 1950: In der DDR wurde ab dem vierten Kind Kindergeld gewährt.
• 1954: Die BRD zahlte erstmalig 25 DM Kindergeld, allerdings nur für das dritte und jedes weitere Kind.
• 1961: Westdeutsche Eltern erhielten erstmalig auch für jedes zweite Kind monatlich 25 DM.
• 1969: Die DDR führte nun auch für jedes erste Kind Kindergeld ein.
• 1975: Die BRD zog nach und zahlte ebenfalls Kindergeld für das erste Kind.

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