Mittwoch, 09.02.2022
Porto, Mindestlohn, Pflegeversicherung und Pfandpflicht
Diese Änderungen wirken sich auf Ihre Finanzen aus
Im Jahr 2022 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die Ihre Finanzen betreffen. Manches wird teurer, andere Neuerungen bringen mehr Geld ins Portemonnaie. Ob Pfandpflicht, Hinzuverdienstgrenzen oder Mindestlohn – hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für dieses Jahr:
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Beitragsbemessungsgrenze für die Rente geändert: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles, was darüber liegt, ist beitragsfrei. Zum 1. Januar 2022 wurden diese Grenzen an die Entwicklung der Einkommen angepasst: So werden für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Westen maximal 7.050 Euro (2021 waren es 7.100 Euro) und im Osten 6.750 Euro (2021: 6.700 Euro) im Monat herangezogen, um die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge zu berechnen.
Betriebliche Altersvorsorge auch für Altverträge: Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dieser beträgt seit 2019 15 Prozent der Gehaltsumwandlung. Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch Zuschüsse für Altverträge zahlen. Den vollen Zuschuss bekommen Sparer, die weniger als 58.050 Euro pro Jahr verdienen (Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung). Bei höherem Verdienst darf der Arbeitgeber den Zuschuss mindern.
CO2-Preis steigt: Auch 2022 steigt der CO2-Preis weiter, um Klimaschutz für die Industrie attraktiver zu machen. Statt bisher 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind jetzt 30 Euro fällig. Werden diese Mehrkosten direkt an die Verbraucher weitergegeben, verteuert sich beispielsweise Benzin um rund 1,4 Cent und Diesel um 1,5 Cent je Liter.
E-Autobesitzer werden belohnt: Besitzer eines reinen E-Autos können ab Januar 2022 mit ihrem Wagen Geld verdienen. Grundlage für diesen Zuverdienst ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“. E-Autofahrer haben nun die Möglichkeit, sich Zertifikate über gesparte Emissionen ausstellen zu lassen. Die Verwaltung der Zertifikate übernehmen Stromanbieter oder Agenturen. Die registrierten Emissionen werden dann bei der zuständigen Bundesstelle gebündelt und beispielweise an Mineralölkonzerne verkauft. Rein rechnerisch können die Konzerne so ihre C02-Bilanz ausgleichen. Die Erlöse (mehrere Hundert Euro im Jahr) werden den Autobesitzern ausgezahlt.
EEG-Umlage für Ökostrom sinkt: Die Umlage, die zur Finanzierung des Ökostroms verwendet wird, sinkt zum Januar 2022 um 40 Prozent und damit auf 3,723 Cent je Kilowattstunde. Sie ist jedoch nur ein Bestandteil des Strompreises und die Versorger müssen Strom teurer als im letzten Jahr einkaufen. Daher dürfte der Preis für den Endverbraucher kaum billiger werden.
Hinzuverdienstgrenze zur Rente bleibt erhöht: Senioren, die eine vorgezogene gesetzliche Rente beziehen, dürfen 2022 46.060 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Die Grenze für einen Hinzuverdienst lag bis 2019 bei 6.300 Euro. Coronabedingt hatte die damalige Regierung eine Ausnahmereglung für 2020 und 2021 beschlossen und die Grenze deutlich angehoben. Für Erwerbsminderungsrentner bleibt es bei der bisherigen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro.
Kinderzuschlag wurde erhöht: Die Leistung, die Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld beantragen können, wird um 4 Euro erhöht. So erhalten Eltern statt 205 Euro nun monatlich 209 Euro Kinderzuschlag pro Kind.
Krankenversicherung mit Corona-Zuschlag: Privat Krankenversicherte zahlen ab Januar 2022 einen Corona-Zuschlag. Zunächst befristet auf dieses Jahr. Versicherte mit Beihilfeanspruch (beispielsweise Beamte) haben einen Zuschlag von 7,30 Euro im Monat zu tragen. Versicherte ohne Beihilfe (Angestellte oder Selbstständige) zahlen 3,40 im Monat.
Kündigungsbutton wird Pflicht: Onlineverträge können ab Juli 2022 einfacher gekündigt werden. Unternehmen sind dann verpflichtet, auf ihrer Website einen Kündigungsbutton zu platzieren – gut sichtbar und leicht zugänglich.
Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn lag 2021 bei 9,60 Euro pro Stunde. Im Jahr 2022 wird er gleich zwei Mal angehoben: Zum 1. Januar stieg er auf 9,82 Euro, zum 1. Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro erhöht werden. Ebenso steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung: Ab Januar 2022 müssen Ausbildungsbetriebe ihren Lehrlingen pro Monat mindestens 585 Euro im ersten, 690,30 Euro im zweiten, 789,75 Euro im dritten und 819 Euro im vierten Lehrjahr zahlen.

Pfandpflicht wurde erweitert: Ab dem 1. Januar gilt für deutlich mehr Einwegbehälter die Pfandpflicht. Die Neureglung schreibt vor, dass nun auch für Einweg-Kunststoffflaschen mit kohlensäurefreien Säften ein Pfand von 25 Cent anfällt. Auch Getränkedosen sind nun ausnahmslos pfandpflichtig.
Pflegebedürftige werden höher bezuschusst: Viele Pflegebedürftige erhalten ab Januar 2022 eine um 5 Prozent höhere Pflegesachleistung als bisher. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Zuschüsse wie folgt: Bei Pflegegrad 5 erhalten Bedürftige 2.095 Euro (bisher: 1.995 Euro), bei Pflegegrad 4 sind es 1.693 Euro (bisher: 1.612 Euro), bei Pflegegrad 3 werden 1.363 Euro gezahlt (bisher: 1.298 Euro) und bei Pflegegrad 2 bekommt der Antragsteller monatlich 724 Euro (bisher: 689 Euro). Bei Pflegegrad 1 bleibt es bei 125 Euro Entlastungsbeitrag im Monat. Die Leistungen für eine auf acht Wochen begrenzte Heimunterbringung, die sogenannte Kurzzeitpflege, steigen um 10 Prozent: von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Jahr. Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate vollstationär versorgt wurden, müssen ab Januar 5 Prozent weniger Eigenanteil zahlen. Bei mehr als zwölf Monaten reduzieren sich die Eigenkosten um 25, ab 24 Monaten um 45 und bei mehr als 36 Monaten um 70 Prozent.
Pflegeversicherung – Kinderlose zahlen mehr: Für kinderlose Beitragszahler ab 23 Jahren wird die gesetzliche Pflegeversicherung etwas teurer: Die Beiträge steigen um 0,1 Prozent auf insgesamt 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Der maximale monatliche Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt um die 164 Euro. Somit erhöht sich dieser ab 2022 für Kinderlose um höchstens 4,80 Euro. Für Beitragszahler mit Kindern liegt der Beitragssatz unverändert bei 3,05 Prozent.
Plug-in-Hybride – nicht alle werden gefördert: Käufer von Autos, die neben einem Verbrenner auch einen Elektromotor haben (Plug-in-Hybride) und lediglich eine elektrische Reichweite von unter 60 Kilometern vorweisen können, kommen nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung. Der Grund dafür: Die geförderte Reichweite wurde ab 2022 von 40 auf 60 Kilometer angehoben.
Porto wurde erhöht: Angesichts steigender Löhne und Kosten hat die Deutsche Post die Portogebühren zum Jahreswechsel erhöht. Ein Standardbrief kostet zum Beispiel nun 85 statt bisher 80 Cent und eine Postkarte 70 statt 60 Cent.
Rabatte auf Lebensmittel: Händler können Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit ab Mai 2022 einfacher zu Sonderpreisen anbieten. Die Angabe des neuen Gesamtpreises ist nicht mehr zwingend, es reicht ein Aufkleber mit beispielsweise „30 Prozent billiger“. Diese Vereinfachung soll dazu beitragen, dass Supermärkte weniger Lebensmittel wegwerfen.
Renten werden erhöht: Ab 1. Juli bekommen Rentner mehr Geld. Um wie viel die Renten steigen werden, wird allerdings erst im Frühjahr 2022 feststehen. Gerechnet wird mit einem Plus um die 4,4 Prozent im Westen und 5,1 Prozent im Osten. Ebenfalls erhöht werden Hinterblieben- und Erwerbsminderungsrenten. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung kann laut Bundesarbeitsministerium erst Ende März bestimmt werden.

Tabak wird teurer: Erstmals seit sieben Jahren wurde zum 1. Januar die Tabaksteuer in Deutschland erhöht. So wird eine Packung mit 20 Zigaretten um durchschnittlich 8 Cent teurer. In den Jahren 2023 bis 2026 soll die Tabaksteuer jeweils um weitere 8 Cent pro Jahr steigen. Die Tabaksteuer für Feinschnitt (40 g) wird im gleichen Rhythmus angehoben: allerdings um durchschnittlich 13 bis 16 Cent jährlich. Auch Zigarren, Zigarillos, Wasserpfeifentabak und Liquids für E-Zigaretten (ab Juli 2022) werden höher besteuert.
Unterhalt für Trennungskinder leicht angehoben: Laut „Düsseldorfer Tabelle“ steht Trennungskindern seit Jahresanfang etwas mehr Unterhalt zu: Kinder von einem bis fünf Jahren sollen 3 Euro mehr erhalten, also monatlich 396 Euro. Kindern von sechs bis elf steht eine Erhöhung von 4 Euro zu (455 Euro monatlich) und für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es 5 Euro mehr (533 Euro).
Verbraucherschutz – Gewährleistung wird erweitert: Händler hafteten bisher zwei Jahre für Mängel an verkauften Neuwaren. Nun wurde die Verjährungsfrist auf 28 Monate verlängert. Zudem galt: Käufer konnten fehlerhafte Ware innerhalb von sechs Monaten zurückgeben, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag (Beweislastvorteil). Kann der Verkäufer nicht nachweisen, dass der Mangel durch den Käufer verursacht wurde, hat der Käufer das Recht, die Ware kostenlos reparieren zu lassen oder Ersatzware einzufordern. Seit 1. Januar 2022 verbessert sich die Rechtslage für Käufer zusätzlich: Der Beweislastvorteil wird von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt. Das betrifft sämtliche Käufe ab dem 1. Januar 2022 – im Ladengeschäft wie auch beim Online-Shopping.
Wohngeld wurde erhöht: Für Wohngeldempfänger steigt der staatliche Zuschuss ab 1. Januar 2022 durchschnittlich um rund 13 Euro pro Monat und Haushalt.
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