Mittwoch, 06.02.2019
Das 1 x 1 der Riester-Förderung
So rechnen Sie Ihren Steuervorteil aus.
Warum riestern? Klar, eine private Altersvorsorge ist grundsätzlich wichtig. Mit der Wahl einer Riester-Rente haben Sparer außerdem den großen Vorteil, dass der Staat sie mit Zulagen und Steuerersparnissen fördert. Diese Förderung macht einiges aus. Wie viel, kann man sich einfach ausrechnen. Das geht so:
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In unserem Beispiel ist Leon 27 Jahre alt, ledig und hat keine Kinder. Bei seinem Job als Online-Marketing-Manager hat er im vergangenen Jahr 35.000 Euro brutto verdient. Er möchte die maximale Förderung erhalten, sowohl bei der Zulage als auch bei den Steuerersparnissen.
Die Grundzulage
Die maximale Grundzulage von 175 Euro bekommt jeder, der mindestens vier Prozent seines Bruttogehalts des Vorjahres in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Die Zulagen werden dabei angerechnet. Für Leon bedeutet das:
35.000 Euro /100 x 4 = 1.400 Euro
Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro → 1.225 Euro eigene Einzahlungen mindestens
Eine jährliche Einzahlung von 1.225 Euro reicht für Leon also aus, um die volle Grundzulage zu erhalten. Es gibt allerdings einen guten Grund, noch etwas mehr einzuzahlen: die Steuererleichterungen.
Die Steuervorteile
Leon kann die Beiträge für seinen Riester-Vertrag bei der Steuer angeben, und zwar bis zu 2.100 Euro. Die Grundzulage wird hierbei schon berücksichtigt. Das bedeutet, dass Leon 1.925 Euro selbst einzahlt, um die maximalen Steuervorteile zu bekommen.
Wie viel wird Leon über die Steuererklärung nun genau erstattet? Das hängt von seinem Grenzsteuersatz ab. Dieser richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Bei Leons Bruttoeinkommen von 35.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 35 Prozent. Der Steuervorteil wird dabei nur auf den Eigenanteil der Beiträge angerechnet, nicht auf die Zulage. Für Leon ergibt sich folgende Rechnung:
Leons Einzahlungen plus Grundzulage: 2.100 Euro
Davon 35 Prozent = 735 Euro
735 Euro abzüglich der Grundzulage von 175 Euro
→ 560 Euro
Leon werden somit 560 Euro über die Steuererklärung erstattet.
Grundzulage + Steuervorteil = Riester-Förderung
Durch Zulagen und Steuervorteile kommt also einiges zusammen. Insgesamt macht die staatliche Förderung für Leon 38 Prozent aus:

Wie hoch die Förderung für Sie persönlich ausfallen kann, hängt natürlich von Ihrem Einkommen und den möglichen Zulagen ab. Eltern zum Beispiel haben neben der Grundzulage noch Anspruch auf die Kinderzulage. Ihr Bankberater hilft Ihnen gerne bei Ihrer individuellen Berechnung.
Grenzsteuersatz
Mit einem höheren Einkommen steigen die Steuerabgaben. Jeder Euro, der zusätzlich verdient wird, führt im deutschen Steuertarif zwischen dem Eingangssteuersatz (14 Prozent) und dem Spitzensteuersatz (42 Prozent) zu steigenden Steuerabgaben. Mithilfe des Grenzsteuersatzes kann berechnet werden, wie hoch die Abgaben insgesamt ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz und desto höher ist Ihr steuerlicher Vorteil durch Riester.
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ich habe Ihren Artikel gelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie schreben
"Der Steuervorteil wird dabei nur auf den Eigenanteil der Beiträge angerechnet, nicht auf die Zulage"
Aber bei Ihrer Musterrechnung haben Sie den Betrag von 2.100,-€ angesetzt (Eigenanteil + Zulage) - so wie wir es auch immer rechnen
Was ist jetzt korrekt ?
Das zuständige Finanzamt prüft bei der sogenannten „Günstigerprüfung“, ob der Zulageanspruch oder der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug ein besseres Ergebnis bringt. Übersteigt der Steuervorteil die Höhe des Zulageanspruchs, erhält der Sparer die Differenz als Steuererstattung beziehungsweise die Steuerschuld wird entsprechend reduziert.
Beantragt der Sparer die Zulage nicht oder wird diese gekürzt, wird dies bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Shu Fang Tan
Kundenbetreuerin
so haben wir das auch immer berechnet und erklärt.
Mich hat nur der Satz
"Der Steuervorteil wird dabei nur auf den Eigenanteil der Beiträge angerechnet, nicht auf die Zulage."
irritiert, da als Basisbetrag zur Berechnung des Steuervorteiles die Eigenleistung und die Zulage herangezogen werden
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